SimpleDPP / Rechtliche InformationenVersion 2026-10-15

Vertragssprache: Deutsch. These contractual documents are in German, including when you use the English checkout. Please read and save them before ordering.

Vertragsunterlagen für SimpleDPP

Nutzungsbedingungen für SimpleDPP

Version 2026-10-15 · 15. Oktober 2026

Vertragssprache: Deutsch. Diese Fassung gilt für den generischen SimpleDPP-Dienst. Die verlinkte Leistungsbeschreibung und der AVV mit Anlagen gehören dazu. Die vollständigen Unterlagen können vor der Bestellung gespeichert werden.

1. Anbieter, Kundenkreis und Vertragsunterlagen

  1. Anbieter von SimpleDPP ist die Simplarix GmbH, Voßhorst 9, 45699 Herten, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 10435, vertreten durch Noah Bauditz, Marc Franzki und Philipp Sigfanz. Kontakt: contact@simple-dpp.com, Telefon +49 (0)2366 4079657. Im Folgenden „SimpleDPP“ oder „wir“.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag zur überwiegend privaten Nutzung ist nicht Gegenstand dieses Angebots. Die bestellende Person muss zum Abschluss für den angegebenen Kunden berechtigt sein.
  3. Der Vertrag besteht aus der Bestellung beziehungsweise dem individuellen Angebot, diesen Nutzungsbedingungen und der Leistungsbeschreibung einschließlich Datenwechselregelung. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag mit Anlagen. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Der AVV hat bei Widersprüchen über die Auftragsverarbeitung Vorrang.
  4. Kundenbedingungen werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn wir ihrer Einbeziehung zustimmen. Die Datenschutzhinweise informieren über die Datenverarbeitung und begründen keine pauschale Einwilligung.

2. Registrierung und Vertragsschluss

  1. Die Anlage eines Benutzerkontos und die Bestätigung der E-Mail-Adresse bereiten die Nutzung vor. Sie lösen für sich keine kostenpflichtige Abonnementbestellung aus.
  2. Vor der verbindlichen Bestellung werden Tarif, Leistungsumfang, Abrechnungsintervall, Preis, Steuerbehandlung, gegebenenfalls Testzeitraum und Kündigungsbedingungen angezeigt. Eingaben können bis zum abschließenden Bestellvorgang berichtigt werden. Der Kunde erhält die Vertragsunterlagen vor Abschluss in speicherbarer Form.
  3. Mit dem abschließenden Bestellvorgang gibt der Kunde ein verbindliches Angebot einschließlich der ausgewiesenen Fortsetzung nach einem Testzeitraum ab. Wir nehmen es durch die Bestätigung der Abonnementanlage und Bereitstellung des gebuchten Zugangs an. Eine bloße Eingangsbestätigung oder die Rückleitung von der Zahlungsseite ist noch keine Annahme. Der bestätigte Abonnementstatus und die Laufzeit sind in der Abo-Verwaltung einsehbar. Die angenommene Fassung der Vertragsunterlagen bleibt unter ihrer Versionsadresse abrufbar; eine Bestätigung in Textform einschließlich der vereinbarten Konditionen kann über contact@simple-dpp.com angefordert werden.
  4. Vertrags- und Rechnungsempfänger ist das bestellende Unternehmen. Eingeladene Beschäftigte schließen durch ihren Beitritt kein eigenes kostenpflichtiges Abonnement ab. Der Kunde hält Unternehmens-, Vertretungs- und Rechnungsangaben aktuell.

3. Kostenloser Testzeitraum

  1. Soweit bei der Bestellung angeboten, umfasst der Testzeitraum 30 Tage im gewählten Tarif. Er beginnt mit der bestätigten Abonnementanlage beim Zahlungsanbieter. Registrierung, erster Login oder ein abgebrochener Checkout starten oder verlängern ihn nicht.
  2. Beim Abschluss ist eine gültige Zahlungsmethode zu hinterlegen. Für den Testzeitraum berechnen wir keine Abonnementgebühr. Eine gegebenenfalls durch Bank oder Zahlungsanbieter vorgenommene vorübergehende Autorisierung ist keine Gebühr von SimpleDPP.
  3. Ohne rechtzeitige Kündigung beginnt nach dem Testzeitraum das bestellte kostenpflichtige Abonnement. Bei Jahreszahlung werden dann zwölf Monate im Voraus berechnet. Den genauen Beginn, Erstbetrag einschließlich anfallender Steuern und maßgeblichen Kündigungszeitpunkt teilen wir in der Bestätigung mit. Vor der ersten Belastung senden wir eine Erinnerung mit Betrag, Datum und Kündigungsweg.
  4. Der Kunde kann bis vor Beginn der kostenpflichtigen Laufzeit zum Ende des Testzeitraums kündigen. Der Zugang bleibt bis dahin bestehen; eine anschließende Abonnementgebühr fällt nicht an.
  5. Grundsätzlich ist ein Testzeitraum je Unternehmen vorgesehen. Eine andere E-Mail-Adresse oder ein Wechsel der Mitglieder begründet keinen erneuten Anspruch. Zur Missbrauchsprüfung verwenden wir die in den Datenschutzhinweisen beschriebenen Merkmale. Bei einer fehlerhaften Zuordnung ist eine Überprüfung durch den Support möglich. Eine Ablehnung des Trials führt nicht ohne erneute ausdrückliche Bestätigung zu einem sofort kostenpflichtigen Abonnement.
  6. Verhindert eine von uns zu verantwortende Störung oder Freigabeverzögerung die bestimmungsgemäße Erprobung wesentlich, ermöglichen wir eine angemessene Verlängerung oder eine Beendigung ohne anschließende Belastung. Wir teilen angepasste Termine ausdrücklich mit.

4. Leistung und Nutzung

  1. SimpleDPP stellt eine webbasierte Anwendung zur Verwaltung und Veröffentlichung digitaler Produktinformationen und Produktpässe bereit. Maßgeblich sind die bei Bestellung vereinbarten Funktionen und Kapazitäten. Eine Überlassung des Quellcodes oder eine Installation beim Kunden ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  2. Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für seine Geschäftszwecke innerhalb des gebuchten Umfangs. Er darf seine autorisierten Nutzer und berechtigten Dienstleister einbeziehen. Ein selbständiger Weiterverkauf der Plattform als eigene SaaS-Leistung bedarf einer Vereinbarung; die vereinbarte Veröffentlichung eigener Produktseiten und ein gebuchtes White Label bleiben erlaubt.
  3. Der Kunde verwaltet Rollen und Einladungen sorgfältig, schützt seine Zugangsmittel und meldet vermutete unbefugte Zugriffe unverzüglich. Rechte ausgeschiedener Nutzer sind zu entziehen. Verantwortung für Fehler oder Sicherheitsmängel von SimpleDPP wird dadurch nicht auf den Kunden verlagert.
  4. Wartung und erforderliche Sicherheitsaktualisierungen gehören zur Leistung. Planbare wesentliche Unterbrechungen kündigen wir rechtzeitig an; dringende Sicherheitsmaßnahmen können sofort erforderlich sein. Geschuldete Hauptfunktionen dürfen durch Änderungen nicht wesentlich verschlechtert werden. Besondere Verfügbarkeitsquoten, Reaktionszeiten oder Bereitschaftsdienste gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben bestehen.

5. Kundeninhalte und Veröffentlichungsverantwortung

  1. Der Kunde bleibt Inhaber seiner Rechte an hochgeladenen Daten, Dokumenten und Gestaltungen. Er räumt uns die für Speicherung, Verarbeitung, Sicherung, vereinbarte Übertragung und von ihm veranlasste Veröffentlichung erforderlichen Rechte ein, einschließlich des hierfür notwendigen Einsatzes vertraglich eingebundener Dienstleister. Diese Rechte enden mit dem jeweiligen Verarbeitungszweck, vorbehaltlich zulässiger Aufbewahrung. Daraus entstehen keine Rechte zur unabhängigen Werbung, zum Verkauf der Inhalte oder zum Training allgemeiner KI-Modelle.
  2. Der Kunde muss zur Nutzung und gegebenenfalls öffentlichen Bereitstellung der Inhalte berechtigt sein. Er verantwortet deren sachliche Richtigkeit, erforderliche Aktualisierung, Rechte Dritter und die Rechtsgrundlage für personenbezogene Angaben. Die Auswahl öffentlicher Felder ist sorgfältig zu prüfen. Öffentlich zugängliche Inhalte können weltweit abgerufen, kopiert und von Suchmaschinen erfasst werden.
  3. Rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware, unberechtigter Zugriff auf andere Mandanten und gezielte Störungen des Dienstes sind unzulässig. Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen sind ohne gesonderte Vereinbarung kein vorgesehener Verarbeitungsgegenstand.
  4. Freiwillige Produktseiten und regulatorische Produktpässe sind verschiedene Veröffentlichungsprofile. Eine freiwillige Seite ist keine Bestätigung der Erfüllung gesetzlicher Produktpasspflichten. Auch ein Template oder ein technisch erfolgreicher Prüfschritt ist keine eigenständige behördliche Zulassung oder umfassende Rechtsprüfung.
  5. Regulatorische Veröffentlichungen setzen eine ausdrückliche Leistungsvereinbarung über das betreffende Profil voraus. Sie legt insbesondere Verantwortlichkeit, Pflichtdaten, erforderliche Identitäts- und Berechtigungsnachweise, Schnittstellen, dauerhafte Bereitstellung und Finanzierung fest. Ein normaler Tarif oder Trial allein schließt diese Zusatzvereinbarung nicht ein. SimpleDPP verantwortet die ausdrücklich übernommenen technischen und vertraglichen Pflichten; der Kunde bleibt für seine gesetzlichen Aufgaben als Wirtschaftsakteur verantwortlich.

6. Preise, Zahlung und Tarifwechsel

  1. Alle Preise richten sich an Geschäftskunden und verstehen sich in Euro netto zuzüglich anfallender Umsatzsteuer. Der im Checkout ausgewiesene Gesamtbetrag ist maßgeblich. Eine gegebenenfalls anwendbare abweichende steuerliche Behandlung richtet sich nach den erforderlichen Angaben und gesetzlichen Voraussetzungen.
  2. Monatstarife werden für die jeweilige Monatsperiode, Jahrestarife für zwölf Monate im Voraus berechnet. „Zwei Monate kostenlos bei jährlicher Zahlung“ bedeutet einen Jahrespreis in Höhe von zehn Monatsraten für zwölf Nutzungsmonate. Der kostenlose Testzeitraum ist davon getrennt.
  3. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Der Kunde erhält Rechnungen elektronisch. Er autorisiert die wiederkehrenden Zahlungen im Umfang der bestätigten Bestellung und hält Zahlungsmittel sowie Rechnungsdaten aktuell.
  4. Beim Erreichen eines Kontingents werden zusätzliche kontingentpflichtige Aktionen begrenzt. Es erfolgt keine automatische kostenpflichtige Mehrverbrauchsbuchung. Ein Upgrade, Zusatzkauf oder Wechsel des Abrechnungsintervalls erfordert eine ausdrückliche Bestätigung der neuen Konditionen einschließlich etwaiger anteiliger Beträge und Guthaben.
  5. Tarifwechsel werden über den Support vereinbart, soweit sie nicht in der Abo-Verwaltung angeboten werden. Vor einem Downgrade klären wir überschrittene Grenzen und notwendige Anpassungen. Daten werden zur Durchsetzung eines kleineren Tarifs nicht ohne einen vereinbarten Bereinigungs- oder Übergabeprozess gelöscht.
  6. Während einer bereits vereinbarten Laufzeit bleibt der Preis unverändert. Eine darüber hinausgehende Preisänderung bedarf einer Vereinbarung; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

7. Laufzeit und Kündigung

  1. Nach einem vereinbarten Trial läuft das Abonnement entsprechend der Bestellung jeweils einen Monat oder zwölf Monate. Ohne Kündigung verlängert es sich um dieselbe Periode.
  2. Der Kunde kann jederzeit zum Ende der laufenden Periode kündigen; eine zusätzliche Vorausfrist besteht nicht. Die Kündigung muss vor Beginn der nächsten Periode eingehen. Sie kann durch eine hierzu berechtigte Person in der Abonnementverwaltung erfolgen. Ergänzend ist eine Kündigung in Textform an contact@simple-dpp.com möglich. Für den E-Mail-Weg ist kein besonderes Formular erforderlich; wir dürfen die Berechtigung angemessen prüfen.
  3. Wir bestätigen das Enddatum in Textform; bei Kündigung in der Abo-Verwaltung wird es dort angezeigt. Auf Anfrage bestätigen wir es zusätzlich per E-Mail. Folgen für Veröffentlichungen und den Datenabruf sind in der Leistungsbeschreibung erläutert. Eine gewöhnliche Kündigung beendet die Nutzung zum bereits bezahlten Periodenende und begründet deshalb keine Erstattung für diese Periode. Gesetzliche Erstattungsrechte und die Datenwechselregelung bleiben unberührt.
  4. SimpleDPP kann ordentlich mit mindestens einem Monat Frist zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Verpflichtungen zur regulatorischen Kontinuität und Übergabe bleiben bestehen. Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen. Soweit gesetzlich erforderlich, ist zuvor Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
  5. Anbieterwechsel und die damit verbundene Vertragsbeendigung richten sich nach der Leistungsbeschreibung. Bereits bestehende Aufbewahrungs- oder Übergabepflichten werden durch die Kündigung nicht aufgehoben.

8. Störungen, Inhalte und Zugangsbeschränkungen

  1. Störungen und vermutete rechtswidrige Inhalte können unter contact@simple-dpp.com gemeldet werden. Bei Inhaltsmeldungen helfen die genaue URL, eine nachvollziehbare Begründung und vorhandene Nachweise. Wir prüfen die Meldung und informieren nach Maßgabe der anwendbaren Vorschriften über Maßnahmen und Möglichkeiten zur Überprüfung.
  2. Bei konkreten Sicherheitsgefahren, hinreichend begründeten Rechtsverletzungen oder erheblichen Vertragsverletzungen können wir erforderliche, verhältnismäßige Schutzmaßnahmen ergreifen. Soweit möglich, beschränken wir diese auf betroffene Inhalte oder Funktionen und geben Gelegenheit zur Stellungnahme beziehungsweise Abhilfe. Bei unmittelbarer Gefahr oder gesetzlichen Verboten darf die vorherige Information entfallen; eine zulässige nachträgliche Begründung erfolgt unverzüglich.
  3. Vor einer Zugangsbeschränkung wegen erheblicher Zahlungsrückstände informieren wir über Rückstand, angemessene Nachfrist und Folgen. Eine fehlgeschlagene Zahlung löst keine automatische Datenlöschung aus. Vereinbarte Export- und Übergaberechte sowie erforderliche regulatorische Kontinuität werden gesondert aufrechterhalten. Unbefugten Personen wird dabei kein Zugang gewährt.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien beachten das für sie geltende Datenschutzrecht. Soweit wir personenbezogene Kundeninhalte im Auftrag verarbeiten, gilt der AVV. Für eigene Konto-, Vertrags-, Sicherheits- und Abrechnungsvorgänge gelten die in den Datenschutzhinweisen erläuterten Rollen und Zwecke.
  2. Vertrauliche Informationen der anderen Partei dürfen nur zur Vertragsdurchführung und an hierfür berechtigte, zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen weitergegeben werden. Das gilt nicht für nachweislich öffentlich bekannte, unabhängig entwickelte oder rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erhaltene Informationen. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben erlaubt; soweit zulässig, wird die andere Partei vorher informiert.
  3. Vom Kunden bewusst öffentlich freigegebene Angaben unterliegen insoweit keiner Vertraulichkeitspflicht. Nicht öffentliche Bestandteile desselben Passes bleiben geschützt. Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

10. Mängel und Haftung

  1. Der Kunde meldet Mängel mit einer zumutbaren Fehlerbeschreibung, damit wir sie prüfen und beheben können. Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Mitwirkung nicht ausgeschlossen. Individuell vereinbarte Servicegutschriften ersetzen gesetzliche Ansprüche nur, soweit dies ausdrücklich und wirksam vereinbart ist.
  2. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir außerdem für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dabei auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Diese Regeln gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende Ansprüche betroffener Personen, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, werden nicht beschränkt. Eine fehlende eigene Datensicherung des Kunden führt nicht pauschal zum Ausschluss unserer Verantwortung für geschuldete Sicherungs- und Wiederherstellungsleistungen; ein Mitverschulden richtet sich nach dem Gesetz.

11. Schlussbestimmungen

  1. Wesentliche Vertragsänderungen bedürfen einer Vereinbarung. Eine Bekanntgabe neuer Bedingungen oder die bloße weitere Nutzung ersetzt keine Zustimmung. Erforderliche technische Anpassungen innerhalb des bereits vereinbarten Leistungsumfangs richten sich nach Ziffer 4.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar wäre. Vorrangige zwingende Vorschriften bleiben unberührt.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von SimpleDPP, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für andere Kunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; zwingende internationale Zuständigkeitsregeln bleiben unberührt.
  4. Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes wirksam. Vorrangige Individualabreden bleiben auch dann wirksam, wenn sie nicht die für sonstige Änderungen vereinbarte Form erfüllen.

Leistungsbeschreibung und Datenwechsel

Version 2026-10-15 · 15. Oktober 2026 · Vertragssprache Deutsch

1. Leistung und Tarife

SimpleDPP ist eine webbasierte Anwendung für Unternehmen zur Strukturierung von Produktdaten mit versionierten Vorlagen, Zuordnung von Dokumenten und Verwaltung digitaler Produktpässe. Freigegebene freiwillige Produktinformationen können über öffentliche Seiten und QR-Codes abgerufen werden. Die Bestellung betrifft den generischen Dienst. Sie ist keine Zusage eines fertig geprüften EU-Batteriepasses oder einer umfassenden Rechtskonformität der Kundeninhalte.

Tarif Monatliche Zahlung Jährliche Zahlung, im Voraus Passplätze Marken Nutzerplätze
Starter 99 € 990 € 300 1 3
Growth 299 € 2.990 € 2.000 3 10
Scale 699 € 6.990 € 7.500 10 25
Enterprise Individuelles Angebot Individuelles Angebot Laut Angebot Laut Angebot Laut Angebot

Alle Preise in Euro netto zuzüglich anfallender Umsatzsteuer. Bei Jahreszahlung werden zwölf Monate zum Preis von zehn Monatsraten bestellt. Das entspricht einer Ersparnis von 198 / 598 / 1.398 Euro gegenüber zwölf einzelnen Monatszahlungen. Monats- und Jahreszahlung sind Alternativen; Enterprise ist kein vierter fester Self-Service-Preis.

Der angebotene Test dauert 30 Tage ab bestätigter Abonnementanlage bei Stripe. Eine Zahlungsmethode ist erforderlich. Ohne vorherige Kündigung beginnt anschließend die gewählte kostenpflichtige Monats- oder Jahresperiode; bei Jahreszahlung ist dann der gesamte Jahresbetrag fällig. Maßgeblich sind auch die vor Bestellabschluss angezeigten Steuer- und Terminangaben. Eine reine Registrierung löst keine Zahlung aus.

2. Kontingente und Zusatzleistungen

Ein nicht archivierter Pass belegt einen Passplatz, auch als Entwurf. Übersetzungen, Versionen und QR-Dateien desselben Passes belegen keinen zusätzlichen Platz. Eigenständige Pässe je Seriennummer zählen einzeln. Die Kontingente werden nicht monatlich oder jährlich zurückgesetzt. Das Archivieren einer freiwilligen Produktseite nimmt diese offline und gibt den Bearbeitungsplatz frei; für regulatorisch gebundene Bestände gilt dies nicht automatisch. Eine vorhandene Pass-URL wird keinem anderen Produkt zugewiesen.

Eine eigenständig angelegte Marke zählt einmal. Nutzerplätze zählen Unternehmensmitglieder einschließlich Lesezugängen und noch offene Einladungen an weitere Personen; eine Person wird nicht allein durch eine zusätzliche Einladung doppelt gezählt. Beim Erreichen einer Grenze werden zusätzliche Aktionen begrenzt. Es gibt keine automatische kostenpflichtige Mehrverbrauchsbuchung.

Ein einzelner Upload darf derzeit höchstens 25 MB groß sein. Dateityp-, Sicherheits- und Berechtigungsprüfungen bleiben vorbehalten. Der Tarif ist kein unbegrenzter Dateiablagedienst; weitere individuelle Kapazitäten dürfen nur ausdrücklich vereinbart werden. Die vor der Bestellung dargestellten Tarifleistungen bleiben verbindlich. Besondere Integrationen, SSO, White Label, eigene Domains, garantierte Verfügbarkeiten oder zusätzliche Implementierungen sind nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang enthalten. Geplante Funktionen werden durch ihre Erwähnung nicht als bereits nutzbar zugesagt.

3. Betrieb, Support und Datensicherung

App, API, Datenbank und hochgeladene Dateien werden auf dem Netcup-VPS in Nürnberg, Deutschland, betrieben. Ansprechpartner ist die Simplarix GmbH unter contact@simple-dpp.com. Die Geschäftsführer übernehmen Support, Kündigungen, Erstattungs- und Datenanfragen. Das Postfach und die Betriebsmeldungen werden täglich geprüft; Störungen werden nach Dringlichkeit so schnell wie möglich bearbeitet. Eine feste Antwort-/Behebungszeit, Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft oder bestimmte Verfügbarkeitsquote ist ohne besondere Vereinbarung nicht zugesagt.

Im aktuellen Startbetrieb gibt es keine von SimpleDPP eingerichtete externe Datensicherung und keinen unabhängigen Archivdienst. Eine Versionshistorie in derselben Datenbank ersetzt keine getrennte Sicherung. Bei Verlust des Servers oder seiner Datenträger können Daten und Dateien verloren gehen; eine Wiederherstellung aus einem externen Backup kann derzeit nicht zugesagt werden. Der Kunde sollte eigene Ausgangsdaten und Originaldateien behalten. Dies ist keine pauschale Freizeichnung für Pflichtverletzungen von SimpleDPP; gesetzliche Pflichten und die Haftungsregelung bleiben unberührt.

Private Signaturschlüssel werden durch den angebundenen Schlüsseldienst verwaltet und nicht über einen Kundenexport offengelegt. Eine technische Signatur belegt keine behördliche Prüfung der Inhalte. Eine externe Sicherung oder langfristige unabhängige Verwahrung wird erst durch eine gesondert vereinbarte und tatsächlich eingerichtete Leistung Bestandteil des Angebots.

4. Veröffentlichungsprofile und Vertragsende

Freiwillige Produktinformationen und regulatorische Produktpässe sind zu unterscheiden. Regulatorische Veröffentlichung ist im Startumfang nicht freigeschaltet. Sie erfordert zusätzlich eine konkrete Vereinbarung über Profil, Pflichtdaten, Verantwortung, erforderliche Identitätsnachweise, Schnittstellen sowie Finanzierung, Weiterbetrieb und unabhängige Übernahme. Ein Trial ersetzt diese Voraussetzungen nicht.

Der gewöhnliche App-Zugang endet mit dem bestätigten Vertragsende. Freiwillige Produktseiten ohne fortbestehende Bereitstellungspflicht werden dann nicht als dauerhaft öffentlich zugesagt; der QR-Code kann seinen bisherigen Inhalt verlieren. Benötigt der Kunde eine längere Veröffentlichung, muss dies vorab vereinbart werden. Für bereits anderweitig verbindlich zugesagte oder gesetzlich gebundene Bestände muss eine erforderliche Fortführung oder Übergabe gesondert gesichert werden; eine Kündigung allein hebt diese Pflichten nicht auf.

Für den Datenabruf bleiben gewöhnliche Kundenarbeitsdaten nach Vertragsende 90 Kalendertage verfügbar. Bei einem Anbieterwechsel beginnt dieses Fenster nach Ende des vereinbarten Übergangszeitraums. Der Abruf erfolgt über den berechtigten Supportkontakt; ein kostenloser normaler App-Zugang oder bereits vorhandener vollständiger Self-Service-Export wird damit nicht zugesagt. Eine zulässige frühere Löschweisung, eine individuell verlängerte Abruffrist oder eine fortbestehende gesetzliche Pflicht wird gesondert berücksichtigt. Nach dem Fenster erfolgt die Löschung nach dem AVV. Ein fehlgeschlagener Wechsel löst keine vorzeitige Löschung aus.

5. Datenexport und Formate

Berechtigte Kunden können während der Laufzeit und im Abruffenster einen Export bei contact@simple-dpp.com anfordern. Wir prüfen die Berechtigung und vereinbaren eine geschützte Übertragung. Notwendige Wechselunterstützung wird nicht vom Kauf eines zusätzlichen Beratungspakets abhängig gemacht.

Das Formatverzeichnis für den Standardexport ist Bestandteil dieses Abschnitts:

Kategorie Übertragbarer Bestand Format
Unternehmensstruktur Kundenseitige Unternehmens-, Marken- und Produktdaten, IDs und Beziehungen UTF-8-JSON; tabellarische Übersichten auf Anfrage CSV
Produktpässe Strukturierte Felder, Übersetzungen, Status, Veröffentlichungsinformationen und zugehörige Kennungen UTF-8-JSON
Versionen und Vorlagenbezug Vorhandene kundenbezogene Versionsstände sowie benötigte Template-/Schemaversionen UTF-8-JSON
Dateien Vorhandene kundeneigene Dokumente, Bilder und Logos mit Zuordnung und Metadaten Originalformate und UTF-8-JSON-Manifest
Nutzer und Nachweise Kundenbezogene Mitgliedschaften, Rollen, Einstellungen, Änderungs-/Freigabenachweise und exportierbare Betriebs-/Vertragsdaten UTF-8-JSON; vorhandene Rechnungsdokumente in ihrem bereitgestellten Format

Der Export wird aus dem tatsächlich vorhandenen Bestand zusammengestellt. Eine neue Bedienoberfläche, eine bestimmte externe Software oder eine bereits implementierte automatische Komplett-Exportfunktion ist nicht Teil dieser Formatzusage. Das Manifest erläutert die enthaltenen Dateien, Datenstrukturen, Versionen und Beziehungen. Vorhandenes öffentliches Verifikationsmaterial bleibt exportierbar.

Ausgeschlossen sind fremde Mandantendaten, unsere internen Quellcodes/Buildsysteme und Betriebsgeheimnisse sowie geheime Passwörter, Sitzungstoken und providerseitige private Schlüssel. Diese Ausnahmen dürfen nicht pauschal auf kundeneigene Inhalte oder gesetzlich exportierbare Metadaten ausgedehnt werden. Technische Grenzen und konkret erforderliche Einschränkungen zum Schutz Dritter erläutern wir vor dem Wechsel.

6. Anbieterwechsel

Der Kunde kann den Wechsel zu einem anderen Anbieter derselben Dienstart, zu eigener Infrastruktur oder die Beendigung mit Löschung in Textform an den Support erklären. Er kann auch einen Nachfolgeanbieter bevollmächtigen. Wir bestätigen Berechtigung, Ansprechpartner und Zeitplan. Die Vorlaufzeit bis zur Einleitung des Wechsels beträgt höchstens einen Monat; der Kunde teilt die erforderlichen Zielangaben und Berechtigungen mit. Fehlende Angaben und ihre konkreten Folgen erläutern wir unverzüglich.

Der anschließende Übergangszeitraum beträgt höchstens 30 Kalendertage. Ist dies technisch nicht durchführbar, begründen wir dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Wechselanfrage und nennen einen alternativen Zeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern. Währenddessen unterstützen wir den Wechsel, stellen die notwendigen Informationen und verfügbaren Schnittstellen bereit und erhalten die vertraglichen Funktionen und die Sicherheit.

Nach erfolgreichem Wechsel endet der Vertrag für den übertragenen Dienst; wir bestätigen dies. Bei Beendigung mit Löschung ohne Wechsel endet er nach der vereinbarten Vorlaufzeit. Darauf folgt beim Wechsel das 90-Tage-Abruffenster. Gesetzlich oder gesondert geschuldete Restleistungen bleiben getrennt bestehen.

Für Standardexport, erforderlichen Datentransfer und notwendige Wechselunterstützung berechnen wir keine zusätzlichen Entgelte. Normale Dienstentgelte fallen bis Vertragsende zeitanteilig an; ein laufender Trial bleibt kostenlos. Nicht mehr erbrachte, vorausbezahlte Zeiten werden beim vorzeitigen Vertragsende anteilig zum vereinbarten Periodenpreis erstattet, ohne nachträgliche Rückberechnung des Jahresrabatts. Zusätzlich gewünschte, nicht erforderliche Neuentwicklungen können freiwillig separat beauftragt werden. Offene Zahlungsforderungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung geschuldeter Exportdaten.

7. Infrastruktur und staatliche Zugriffsverlangen

Die operativen SimpleDPP-Kundenbestände liegen auf der genannten Infrastruktur in Deutschland. Maßgeblich sind dort deutsches und anwendbares Unionsrecht; diese Standortangabe ist keine Zusage ausschließlicher deutscher Verarbeitung bei jedem Kommunikations- oder Zahlungsdienst. Für E-Mail wird Infomaniak mit Infrastruktur in der Schweiz genutzt; DNS, Stripe und optionale Website-Analyse haben eigene internationale Verarbeitungskonstellationen, erläutert in den Datenschutzhinweisen.

Technische Schutzmaßnahmen umfassen HTTPS, mandantenbezogene Berechtigungen und getrennte Umgebungen. Behördliche Herausgabeverlangen werden auf Zuständigkeit, Rechtsgrundlage, Umfang und anwendbare europäische Vorgaben geprüft. Eine Offenlegung erfolgt nur im rechtlich zulässigen und erforderlichen Umfang; soweit zulässig, informieren wir den betroffenen Kunden. Absolute Immunität gegen staatliche Zugriffe, bestimmte Zertifizierungen oder nicht überprüfte interne Anbietervereinbarungen werden nicht zugesagt. Anfragen zu eingesetzten Dienstleistern und konkreten Schutzmaßnahmen können an den Support gerichtet werden.

Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung bei SimpleDPP

Version 2026-10-15 · 15. Oktober 2026

Vertragssprache: Deutsch. Die Anlagen dieser Version sind Bestandteil der Vereinbarung. Die Informationen zum Startbetrieb ohne externe Sicherung sind ausdrücklich zu beachten; gesetzliche Sicherheitsanforderungen werden dadurch nicht abbedungen.

1. Parteien und Gegenstand

  1. Auftraggeber ist das in der zugehörigen SimpleDPP-Bestellung bezeichnete Kundenunternehmen. Auftragnehmer ist die Simplarix GmbH, Voßhorst 9, 45699 Herten, Deutschland, contact@simple-dpp.com. Die in der Bestellung dokumentierte Annahme dieser Vereinbarung erfasst auch ihre versionierten Anlagen.
  2. Diese Vereinbarung gilt für personenbezogene Daten, die der Auftragnehmer im Zusammenhang mit SimpleDPP nach Weisung des Auftraggebers verarbeitet. Gegenstand, Dauer, Zwecke, Verarbeitungsarten, Datenarten und betroffene Personen werden in Anlage 1 beschrieben.
  3. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bestimmten Verarbeitung, die erforderliche Rechtsgrundlage, Informationen gegenüber Betroffenen und die Richtigkeit seiner Weisungen verantwortlich. Handelt er selbst als Auftragsverarbeiter, stellt er seine Berechtigung zur Unterbeauftragung und zur Erteilung der Weisungen sicher. Gesetzliche Eigenpflichten des Auftragnehmers bleiben bestehen.
  4. Eigene Verarbeitung des Auftragnehmers für dessen Vertragsverwaltung, gesetzliche Rechnungsaufbewahrung oder eigene Sicherheitszwecke ist nur im jeweils zulässigen Umfang möglich und in den Datenschutzhinweisen gesondert beschrieben. Dieser AVV erlaubt keine Umwidmung der beauftragten Kundeninhalte für eigenständige Zwecke.

2. Weisungen

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Nutzung der vereinbarten Funktionen, etwa Speichern, Veröffentlichen, Rechtevergabe oder Export, konkretisiert die Weisungen im vereinbarten Umfang. Weitere Weisungen können in Textform erteilt werden. Mündliche Weisungen in dringenden Fällen werden unverzüglich dokumentiert.
  2. Weisungsberechtigt sind die in Bestellung beziehungsweise Unternehmensverwaltung hierfür legitimierten Personen. Der Auftragnehmer prüft die Berechtigung angemessen. Zuständige Kontakte und Änderungen werden in Anlage 1 dokumentiert.
  3. Hält der Auftragnehmer eine Weisung für datenschutzwidrig, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und darf die betroffene Verarbeitung bis zur Klärung aussetzen. Er setzt dabei nur die konkret betroffene Verarbeitung aus, soweit eine weitergehende Maßnahme nicht erforderlich ist.
  4. Eine durch Unionsrecht oder mitgliedstaatliches Recht vorgeschriebene Verarbeitung außerhalb einer Weisung wird dem Auftraggeber vorab mitgeteilt, soweit dieses Recht eine solche Mitteilung nicht aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses verbietet. Übermittlungen in Drittländer bedürfen einer dokumentierten Weisungsgrundlage und der Voraussetzungen des Kapitels V DSGVO.

3. Vertraulichkeit und Sicherheit

  1. Der Auftragnehmer gewährt personenbezogenen Daten nur solchen Personen Zugang, die ihn für ihre Aufgaben benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen Pflicht unterliegen. Sie werden angemessen über Datenschutz und sichere Verarbeitung unterrichtet. Berechtigungen werden regelmäßig und bei Aufgabenwechsel überprüft.
  2. Der Auftragnehmer gewährleistet die unter Berücksichtigung von Art, Umfang, Umständen, Zwecken und Risiken der Verarbeitung erforderlichen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Die vereinbarten Maßnahmen sind in Anlage 2 konkretisiert.
  3. Maßnahmen dürfen an die technische Entwicklung angepasst werden, wenn das vereinbarte Schutzniveau mindestens erhalten bleibt. Wesentliche Änderungen werden dokumentiert und dem Auftraggeber verfügbar gemacht. Eine wesentliche Absenkung erfordert eine vorherige Vereinbarung; gesetzliche Mindestanforderungen sind nicht abdingbar.

4. Weitere Auftragsverarbeiter

  1. Der Auftraggeber erteilt eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter nach den folgenden Bedingungen. Die zum Vertragsabschluss eingesetzten und genehmigten Dienstleister ergeben sich aus Anlage 3. Nicht benannte neue Auftragsverarbeiter sind von dieser Aufstellung nicht umfasst.
  2. Über eine beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung informiert der Auftragnehmer mindestens 30 Kalendertage vor Beginn der Verarbeitung in Textform. Die Information umfasst Identität, Aufgabe, betroffene Daten, Verarbeitungsorte und gegebenenfalls Übermittlungsgrundlage. Der Auftraggeber kann innerhalb dieser Frist aus nachvollziehbaren Datenschutzgründen widersprechen.
  3. Bei einem Widerspruch prüfen die Parteien eine Lösung, etwa zusätzliche Schutzmaßnahmen oder eine geeignete Alternative. Die beanstandete neue Verarbeitung beginnt für diesen Auftraggeber erst nach Klärung oder anderweitiger zulässiger Genehmigung. Ist eine Fortführung ohne den Wechsel nicht möglich, vereinbaren die Parteien eine geordnete Beendigung des betroffenen Dienstes mit Rückgabe beziehungsweise Übergabe; bereits bezahlte, nicht mehr erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet. Eine notwendige regulatorische Kontinuität wird gesondert abgesichert.
  4. Der Auftragnehmer verpflichtet weitere Auftragsverarbeiter vertraglich auf Datenschutzpflichten, die den für ihre Leistung maßgeblichen Pflichten dieser Vereinbarung entsprechen. Er prüft deren Eignung und bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der weitergegebenen Verpflichtungen verantwortlich.
  5. Bloße Nebenleistungen ohne beauftragte Verarbeitung von Kundendaten sind keine pauschale Erlaubnis zum Datenzugriff. Rollen und Schutzpflichten werden auch bei solchen Dienstleistern geprüft. Ein eigenständig Verantwortlicher wird nicht allein durch seine Aufnahme in eine Dienstleisterliste zum Unterauftragsverarbeiter.

5. Unterstützung und Vorfälle

  1. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Bearbeitung von Betroffenenrechten. Direkt eingehende Anfragen zu beauftragten Inhalten leitet er unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Ohne entsprechende Weisung beantwortet er sie nicht in dessen Namen, soweit keine eigene gesetzliche Pflicht besteht.
  2. Unter Berücksichtigung der Verarbeitungsart und verfügbarer Informationen unterstützt er den Auftraggeber bei der Einhaltung der Pflichten zu Sicherheit, Meldungen von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und erforderlicher vorheriger Konsultation der Aufsichtsbehörde.
  3. Nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Auftrag informiert er den Auftraggeber unverzüglich. Die erste Mitteilung wird nicht bis zum Abschluss der Untersuchung zurückgehalten. Sie beschreibt, soweit bekannt, Art und Umfang, betroffene Daten-/Personengruppen, wahrscheinliche Folgen, ergriffene oder geplante Maßnahmen und einen Ansprechpartner. Fehlende Angaben werden schrittweise nachgereicht.
  4. Der Auftragnehmer sichert relevante Nachweise, begrenzt Schäden und stimmt erforderliche Mitwirkung ab. Gesetzliche Meldepflichten des Auftraggebers und eigene gesetzliche Pflichten bleiben unberührt. Meldungen im Namen des Auftraggebers erfolgen nur mit entsprechender Beauftragung oder gesetzlicher Verpflichtung.
  5. Notwendige Mitwirkung wird nicht bis zu einer Preisverhandlung aufgeschoben. Die regulären Pflichten aus diesem AVV sind im vereinbarten Dienstentgelt enthalten. Darüber hinausgehende, rechtlich nicht geschuldete Beratungs- oder Entwicklungsleistungen können nach gesondertem Angebot beauftragt werden.

6. Nachweise und Kontrollen

  1. Der Auftragnehmer stellt alle zur Prüfung der Einhaltung dieser Vereinbarung erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht angemessene Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten unabhängigen Prüfer. Er wirkt an ihnen mit.
  2. Vorhandene aussagekräftige Prüfberichte und Dokumentationen können zur Vermeidung unnötiger Eingriffe verwendet werden. Sie ersetzen ein begründetes weitergehendes Kontrollrecht nicht. Regelmäßige Kontrollen werden mit angemessener Vorankündigung und unter Schutz anderer Kunden, Betriebsgeheimnisse und Sicherheit durchgeführt. Bei konkreten Vorfällen oder behördlichen Anforderungen sind kürzere Fristen möglich.
  3. Vertraulichkeitspflichten für Prüfer dürfen erforderliche Feststellungen und deren zulässige Weitergabe an den Auftraggeber oder Behörden nicht verhindern. Gesetzliche Befugnisse der Aufsichtsbehörden werden nicht eingeschränkt.
  4. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über ihn betreffende wesentliche behördliche Maßnahmen oder Prüfungen dieser Auftragsverarbeitung, soweit dies zulässig ist, und unterstützt die erforderliche Aufklärung.

7. Vertragsende, Rückgabe und Löschung

  1. Die Vereinbarung gilt während der Hauptleistung und danach, solange der Auftragnehmer noch personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, insbesondere während Export, vereinbarter Aufbewahrung und Auslaufen zulässiger Sicherungen.
  2. Nach Ende der Leistungen gibt der Auftragnehmer die Daten nach Wahl des Auftraggebers zurück oder löscht sie; verbleibende Kopien werden ebenfalls gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht ihre weitere Speicherung verlangt. Der standardmäßige 90-Tage-Abrufzeitraum und die Datenwechselregelung gelten vorbehaltlich einer zulässigen abweichenden Weisung des Auftraggebers. Eine besondere regulatorische Fortführung wird vorab gesondert vereinbart.
  3. Eine gesetzlich erforderliche weitere Speicherung wird hinsichtlich Datenumfang, Rechtsgrundlage, Dauer beziehungsweise Endereignis und Zugriffsbeschränkung dokumentiert und dem Auftraggeber mitgeteilt, soweit zulässig. Die Daten werden nicht zu anderen Zwecken genutzt. Eigene Buchhaltungsunterlagen werden von beauftragten Produktinhalten getrennt behandelt.
  4. Im aktuellen Betriebsumfang werden keine externen Sicherungskopien erstellt. Wird später ein Sicherungsverfahren vereinbart, werden Fristen und die erneute Anwendung von Löschungen nach einer Wiederherstellung vor dessen Einsatz festgelegt. Es wird kein unbegrenzter Vorbehalt für „technisch nicht löschbare Backups“ vereinbart.
  5. Der Auftragnehmer dokumentiert die Rückgabe beziehungsweise Löschung und bestätigt sie auf Verlangen, einschließlich noch zulässig verbleibender Kategorien und deren Endfristen. Offene Entgeltforderungen begründen kein Zurückbehaltungsrecht an Daten, deren Rückgabe oder Übertragung geschuldet ist.

8. Schlussregeln

Diese Vereinbarung begründet keine Beschränkung gesetzlicher Rechte betroffener Personen oder behördlicher Befugnisse. Im Übrigen gelten die Haftungs- und Schlussregelungen des Hauptvertrags, soweit sie mit zwingendem Datenschutzrecht vereinbar sind. Änderungen und Weisungsnachweise werden in schriftlicher oder elektronischer Form dokumentiert. Die vollständigen versionierten Anlagen werden dem Auftraggeber bei Abschluss speicherbar bereitgestellt.

Rechtsgrundlage: Art. 28 DSGVO und ergänzende Vorgaben.

Anlagen zum Auftragsverarbeitungsvertrag

Version 2026-10-15 · 15. Oktober 2026 · Bestandteil des AVV derselben Version

Anlage 1 – Auftrag und Daten

Auftraggeber ist das in der zugehörigen Bestellung bezeichnete Unternehmen; seine legitimierten Unternehmensverantwortlichen sind weisungsberechtigt. Auftragnehmer ist die Simplarix GmbH. Kontakt für Weisungen und Vorfälle: contact@simple-dpp.com. Die Geschäftsführer Noah Bauditz, Marc Franzki und Philipp Sigfanz übernehmen die Bearbeitung. Geänderte Ansprechpartner werden in Textform oder durch die berechtigte Unternehmensverwaltung mitgeteilt.

Verarbeitet werden die vom Kunden bestimmten Produktpass-, Produkt-, Marken-, Dokument- und Gestaltungsdaten sowie zugehörige Berechtigungs- und Änderungsinformationen. Sie können Namen, berufliche Kontaktdaten, Zuordnungen zu Unternehmen/Funktionen sowie personenbezogene Angaben in Dokumenten und Freigaben enthalten. Betroffene können Beschäftigte, Beauftragte, Geschäftspartner und vom Kunden benannte Kontaktpersonen sein. Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO und Daten nach Art. 10 DSGVO sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht vorgesehen.

Zweck ist die vereinbarte Verwaltung, Strukturierung, Versionierung und gesteuerte Bereitstellung von Produktinformationen. Verarbeitung umfasst Erheben beziehungsweise Übernehmen, Ordnen, Speichern, Ändern, berechtigten Abruf, vom Kunden veranlasste Veröffentlichung, Export und Löschung. Dauer: Vertrag einschließlich zulässiger Übergangs-/Abruffristen und erforderlicher Abwicklung. Eigene Konto-, Abrechnungs- und Sicherheitszwecke des Anbieters sind in den Datenschutzhinweisen getrennt beschrieben.

Anlage 2 – Sicherheit und tatsächlicher Startbetrieb

Die folgenden Angaben beschreiben den vereinbarten Betriebsumfang. Sie sind keine Zertifizierung, kein Prüfbericht über sämtliche internen Verfahren und keine Zusage nicht vorhandener Maßnahmen. Die Pflichten aus Art. 32 DSGVO und dem AVV bleiben bestehen.

Bereich Maßnahmen und Grenzen
Übertragung Öffentliche App/API-Verbindungen über HTTPS; Weiterleitung von HTTP, Sicherheitsheader und eingeschränkte CORS-Origins. Mailversand über TLS. Keine allgemeine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von E-Mails zugesagt.
Zugriff und Mandanten Persönliche Konten, Berechtigungen und Unternehmenszuordnung; mandantenbezogene Zugriffskontrollen. Administrative Zugänge sind auf erforderliche Personen zu begrenzen und bei Wegfall zu entziehen.
Signatur Angebundener OpenBao-Schlüsseldienst mit privaten, nicht über die App exportierbaren Signaturschlüsseln und eingeschränkten App-Berechtigungen. Signaturen ersetzen keine Datensicherung.
Dateien Dateigrößen-/Typ- und Malware-Prüfung, Berechtigungen für nicht öffentliche Dateien. Keine Zusage, dass eine technische Prüfung jede Schadsoftware erkennt.
Nachvollziehbarkeit Anwendungsseitige Änderungs-/Sicherheitsnachweise und versionierte Inhalte, soweit im jeweiligen Ablauf implementiert; berechtigter Zugriff zur Fehler- und Vorfallbearbeitung.
Umgebungen und Änderungen Getrennte Production-/Staging-Umgebungen, versionierte Releases, Sicherheits-/Abhängigkeitsprüfungen und überprüfte Deployments. Keine Produktionsgeheimnisse in öffentlichen Quelltexten.
Support und Vorfälle Geschäftsführerkontakt, täglich geprüftes Postfach/Betriebsmeldungen, Bearbeitung nach Dringlichkeit. Keine 24/7-Bereitschaft oder feste Reaktionsfrist. Datenschutzvorfälle sind nach Bekanntwerden unverzüglich entsprechend dem AVV mitzuteilen.
Verfügbarkeit und Wiederherstellung Ein produktiver VPS in Nürnberg. Derzeit kein externer Backup-/Archivdienst und keine zugesicherte Wiederherstellung aus getrennten Sicherungen. Server-/Datenträgerverlust kann zu Datenverlust führen. Keine RPO-/RTO-, Rechenzentrumsredundanz- oder SLA-Zusage.
Speicherung Zugriffsschutz durch die Anwendung und Administration. Eine umfassende Verschlüsselung aller gespeicherten Daten oder ein bestimmtes Hosterzertifikat ist nicht als geprüft zugesagt.
Organisation Zugriff nur im erforderlichen Umfang; Vertraulichkeit, Weisungsbearbeitung, Dienstleisterkontrolle und Unterstützung nach AVV sind Pflichten des Auftragnehmers. Ein abgeschlossener externer Datenschutz-/TOM-Audit wird nicht behauptet.

Cloudflare wird für DNS genutzt, nicht als Inhaltsproxy/WAF des SimpleDPP-Angebots. Für Anforderungen an höhere Verfügbarkeit, besondere Datenarten oder regulatorische Dauerbereitstellung muss der Betriebsumfang vor der betreffenden Nutzung gesondert vereinbart und eingerichtet werden. Ein Vertragstext allein hebt eine technische Veröffentlichungssperre nicht auf.

Anlage 3 – Auftragsverarbeiter und Abgrenzung

Anbieter Aufgabe und betroffene Daten Standort-/Rollenangabe
netcup GmbH, Deutschland VPS-Infrastruktur für App/API, Datenbank, Dateien und Website; dort gespeicherte Kundenbestände und notwendige Betriebsdaten Gebuchter operativer VPS-Standort Nürnberg, Deutschland. Administrative Unterstützung nur im erforderlichen Umfang.
Infomaniak Network SA, Schweiz Mailversand; Empfänger, erforderlicher Nachrichteninhalt und technische Zustelldaten, insbesondere bei Einladungen Mail-Infrastruktur laut Anbieter in der Schweiz. Der notwendige Versand zum Empfängersystem ist zu berücksichtigen.

Für Änderungen gelten Vorabinformation und Widerspruchsverfahren des AVV. Diese Liste bescheinigt weder einen bereits geprüften Abschluss sämtlicher interner Anbietervereinbarungen noch eine nicht verifizierte vollständige Liste aller vorgelagerten Infrastrukturpartner. Der Auftragnehmer muss die Voraussetzungen der Unterbeauftragung erfüllen und stellt erforderliche konkrete Auskünfte/Nachweise nach dem AVV bereit; die bloße Veröffentlichung dieser Anlage ersetzt das nicht.

Cloudflare ist DNS-Anbieter und erhält im DNS-only-Betrieb nicht den HTTP(S)-Inhalt der Kundenpässe. Stripe dient der eigenen Vertrags-/Zahlungsabwicklung des Anbieters; Google Analytics der optionalen Marketing-Website-Analyse und WhatsApp einer freiwillig gewählten externen Kontaktaufnahme. Diese Rollen werden in den Datenschutzhinweisen erläutert und sind keine pauschale Genehmigung zum Zugriff auf Kundeninhalte. Ein externer Backup-/Archivdienst ist nicht beauftragt; IONOS gehört daher nicht zur eingesetzten Unterauftragskette.

Anlage 4 – Rückgabe und Löschung

Der Auftraggeber kann während des Vertrags und innerhalb des vereinbarten Abruffensters Rückgabe oder Löschung anweisen. Wir prüfen Berechtigung und entgegenstehende Pflichten. Für gewöhnliche Arbeitsdaten gilt das 90-Tage-Fenster nach Vertragsende beziehungsweise nach Ende des Wechsel-Übergangszeitraums. Eine zulässige frühere Löschweisung geht vor; ein fehlgeschlagener Wechsel löst keine vorzeitige Löschung aus.

Rückgabe erfolgt nach dem Formatverzeichnis der Leistungsbeschreibung über einen vereinbarten geschützten Übertragungsweg. Ein vollständiger automatischer Self-Service-Export ist nicht zugesagt. Temporäre, für die Übergabe erzeugte Kopien werden nach bestätigter Übergabe beziehungsweise Ablauf der vereinbarten Abruffrist entfernt, soweit kein zulässiger weiterer Zweck besteht.

Nach dem Abruffenster werden nicht mehr erforderliche auftragsbezogene Daten einschließlich Dateien, vorhandener Versionen, Zuordnungen und temporärer Kopien gelöscht. Die Durchführung wird dokumentiert und auf Anfrage bestätigt. Eine allgemeine automatische Löschung sämtlicher Datenkategorien wird nicht als bereits umgesetzt beschrieben; die Pflicht ist erforderlichenfalls durch die berechtigten Betriebsverantwortlichen auszuführen.

Gesetzlich aufzubewahrende eigene Rechnungs-/Vertragsnachweise werden auf den erforderlichen Umfang beschränkt und getrennt zweckgebunden behandelt. Sie begründen keine Aufbewahrung aller Produktpassinhalte. Externe Sicherungskopien gibt es im aktuellen Betriebsumfang nicht. Für später vereinbarte Backups sind Fristen, Zugriff und die erneute Anwendung von Löschungen nach Restore vor Einsatz gesondert zu regeln. Es gibt keinen unbegrenzten Vorbehalt für technisch angeblich nicht löschbare Bestände.