Nutzungsbedingungen für SimpleDPP
Version 2026-10-15 · 15. Oktober 2026
Vertragssprache: Deutsch. Diese Fassung gilt für den generischen SimpleDPP-Dienst. Die verlinkte Leistungsbeschreibung und der AVV mit Anlagen gehören dazu. Die vollständigen Unterlagen können vor der Bestellung gespeichert werden.
1. Anbieter, Kundenkreis und Vertragsunterlagen
- Anbieter von SimpleDPP ist die Simplarix GmbH, Voßhorst 9, 45699 Herten, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 10435, vertreten durch Noah Bauditz, Marc Franzki und Philipp Sigfanz. Kontakt: contact@simple-dpp.com, Telefon +49 (0)2366 4079657. Im Folgenden „SimpleDPP“ oder „wir“.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag zur überwiegend privaten Nutzung ist nicht Gegenstand dieses Angebots. Die bestellende Person muss zum Abschluss für den angegebenen Kunden berechtigt sein.
- Der Vertrag besteht aus der Bestellung beziehungsweise dem individuellen Angebot, diesen Nutzungsbedingungen und der Leistungsbeschreibung einschließlich Datenwechselregelung. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag mit Anlagen. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Der AVV hat bei Widersprüchen über die Auftragsverarbeitung Vorrang.
- Kundenbedingungen werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn wir ihrer Einbeziehung zustimmen. Die Datenschutzhinweise informieren über die Datenverarbeitung und begründen keine pauschale Einwilligung.
2. Registrierung und Vertragsschluss
- Die Anlage eines Benutzerkontos und die Bestätigung der E-Mail-Adresse bereiten die Nutzung vor. Sie lösen für sich keine kostenpflichtige Abonnementbestellung aus.
- Vor der verbindlichen Bestellung werden Tarif, Leistungsumfang, Abrechnungsintervall, Preis, Steuerbehandlung, gegebenenfalls Testzeitraum und Kündigungsbedingungen angezeigt. Eingaben können bis zum abschließenden Bestellvorgang berichtigt werden. Der Kunde erhält die Vertragsunterlagen vor Abschluss in speicherbarer Form.
- Mit dem abschließenden Bestellvorgang gibt der Kunde ein verbindliches Angebot einschließlich der ausgewiesenen Fortsetzung nach einem Testzeitraum ab. Wir nehmen es durch die Bestätigung der Abonnementanlage und Bereitstellung des gebuchten Zugangs an. Eine bloße Eingangsbestätigung oder die Rückleitung von der Zahlungsseite ist noch keine Annahme. Der bestätigte Abonnementstatus und die Laufzeit sind in der Abo-Verwaltung einsehbar. Die angenommene Fassung der Vertragsunterlagen bleibt unter ihrer Versionsadresse abrufbar; eine Bestätigung in Textform einschließlich der vereinbarten Konditionen kann über contact@simple-dpp.com angefordert werden.
- Vertrags- und Rechnungsempfänger ist das bestellende Unternehmen. Eingeladene Beschäftigte schließen durch ihren Beitritt kein eigenes kostenpflichtiges Abonnement ab. Der Kunde hält Unternehmens-, Vertretungs- und Rechnungsangaben aktuell.
3. Kostenloser Testzeitraum
- Soweit bei der Bestellung angeboten, umfasst der Testzeitraum 30 Tage im gewählten Tarif. Er beginnt mit der bestätigten Abonnementanlage beim Zahlungsanbieter. Registrierung, erster Login oder ein abgebrochener Checkout starten oder verlängern ihn nicht.
- Beim Abschluss ist eine gültige Zahlungsmethode zu hinterlegen. Für den Testzeitraum berechnen wir keine Abonnementgebühr. Eine gegebenenfalls durch Bank oder Zahlungsanbieter vorgenommene vorübergehende Autorisierung ist keine Gebühr von SimpleDPP.
- Ohne rechtzeitige Kündigung beginnt nach dem Testzeitraum das bestellte kostenpflichtige Abonnement. Bei Jahreszahlung werden dann zwölf Monate im Voraus berechnet. Den genauen Beginn, Erstbetrag einschließlich anfallender Steuern und maßgeblichen Kündigungszeitpunkt teilen wir in der Bestätigung mit. Vor der ersten Belastung senden wir eine Erinnerung mit Betrag, Datum und Kündigungsweg.
- Der Kunde kann bis vor Beginn der kostenpflichtigen Laufzeit zum Ende des Testzeitraums kündigen. Der Zugang bleibt bis dahin bestehen; eine anschließende Abonnementgebühr fällt nicht an.
- Grundsätzlich ist ein Testzeitraum je Unternehmen vorgesehen. Eine andere E-Mail-Adresse oder ein Wechsel der Mitglieder begründet keinen erneuten Anspruch. Zur Missbrauchsprüfung verwenden wir die in den Datenschutzhinweisen beschriebenen Merkmale. Bei einer fehlerhaften Zuordnung ist eine Überprüfung durch den Support möglich. Eine Ablehnung des Trials führt nicht ohne erneute ausdrückliche Bestätigung zu einem sofort kostenpflichtigen Abonnement.
- Verhindert eine von uns zu verantwortende Störung oder Freigabeverzögerung die bestimmungsgemäße Erprobung wesentlich, ermöglichen wir eine angemessene Verlängerung oder eine Beendigung ohne anschließende Belastung. Wir teilen angepasste Termine ausdrücklich mit.
4. Leistung und Nutzung
- SimpleDPP stellt eine webbasierte Anwendung zur Verwaltung und Veröffentlichung digitaler Produktinformationen und Produktpässe bereit. Maßgeblich sind die bei Bestellung vereinbarten Funktionen und Kapazitäten. Eine Überlassung des Quellcodes oder eine Installation beim Kunden ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
- Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für seine Geschäftszwecke innerhalb des gebuchten Umfangs. Er darf seine autorisierten Nutzer und berechtigten Dienstleister einbeziehen. Ein selbständiger Weiterverkauf der Plattform als eigene SaaS-Leistung bedarf einer Vereinbarung; die vereinbarte Veröffentlichung eigener Produktseiten und ein gebuchtes White Label bleiben erlaubt.
- Der Kunde verwaltet Rollen und Einladungen sorgfältig, schützt seine Zugangsmittel und meldet vermutete unbefugte Zugriffe unverzüglich. Rechte ausgeschiedener Nutzer sind zu entziehen. Verantwortung für Fehler oder Sicherheitsmängel von SimpleDPP wird dadurch nicht auf den Kunden verlagert.
- Wartung und erforderliche Sicherheitsaktualisierungen gehören zur Leistung. Planbare wesentliche Unterbrechungen kündigen wir rechtzeitig an; dringende Sicherheitsmaßnahmen können sofort erforderlich sein. Geschuldete Hauptfunktionen dürfen durch Änderungen nicht wesentlich verschlechtert werden. Besondere Verfügbarkeitsquoten, Reaktionszeiten oder Bereitschaftsdienste gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben bestehen.
5. Kundeninhalte und Veröffentlichungsverantwortung
- Der Kunde bleibt Inhaber seiner Rechte an hochgeladenen Daten, Dokumenten und Gestaltungen. Er räumt uns die für Speicherung, Verarbeitung, Sicherung, vereinbarte Übertragung und von ihm veranlasste Veröffentlichung erforderlichen Rechte ein, einschließlich des hierfür notwendigen Einsatzes vertraglich eingebundener Dienstleister. Diese Rechte enden mit dem jeweiligen Verarbeitungszweck, vorbehaltlich zulässiger Aufbewahrung. Daraus entstehen keine Rechte zur unabhängigen Werbung, zum Verkauf der Inhalte oder zum Training allgemeiner KI-Modelle.
- Der Kunde muss zur Nutzung und gegebenenfalls öffentlichen Bereitstellung der Inhalte berechtigt sein. Er verantwortet deren sachliche Richtigkeit, erforderliche Aktualisierung, Rechte Dritter und die Rechtsgrundlage für personenbezogene Angaben. Die Auswahl öffentlicher Felder ist sorgfältig zu prüfen. Öffentlich zugängliche Inhalte können weltweit abgerufen, kopiert und von Suchmaschinen erfasst werden.
- Rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware, unberechtigter Zugriff auf andere Mandanten und gezielte Störungen des Dienstes sind unzulässig. Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen sind ohne gesonderte Vereinbarung kein vorgesehener Verarbeitungsgegenstand.
- Freiwillige Produktseiten und regulatorische Produktpässe sind verschiedene Veröffentlichungsprofile. Eine freiwillige Seite ist keine Bestätigung der Erfüllung gesetzlicher Produktpasspflichten. Auch ein Template oder ein technisch erfolgreicher Prüfschritt ist keine eigenständige behördliche Zulassung oder umfassende Rechtsprüfung.
- Regulatorische Veröffentlichungen setzen eine ausdrückliche Leistungsvereinbarung über das betreffende Profil voraus. Sie legt insbesondere Verantwortlichkeit, Pflichtdaten, erforderliche Identitäts- und Berechtigungsnachweise, Schnittstellen, dauerhafte Bereitstellung und Finanzierung fest. Ein normaler Tarif oder Trial allein schließt diese Zusatzvereinbarung nicht ein. SimpleDPP verantwortet die ausdrücklich übernommenen technischen und vertraglichen Pflichten; der Kunde bleibt für seine gesetzlichen Aufgaben als Wirtschaftsakteur verantwortlich.
6. Preise, Zahlung und Tarifwechsel
- Alle Preise richten sich an Geschäftskunden und verstehen sich in Euro netto zuzüglich anfallender Umsatzsteuer. Der im Checkout ausgewiesene Gesamtbetrag ist maßgeblich. Eine gegebenenfalls anwendbare abweichende steuerliche Behandlung richtet sich nach den erforderlichen Angaben und gesetzlichen Voraussetzungen.
- Monatstarife werden für die jeweilige Monatsperiode, Jahrestarife für zwölf Monate im Voraus berechnet. „Zwei Monate kostenlos bei jährlicher Zahlung“ bedeutet einen Jahrespreis in Höhe von zehn Monatsraten für zwölf Nutzungsmonate. Der kostenlose Testzeitraum ist davon getrennt.
- Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Der Kunde erhält Rechnungen elektronisch. Er autorisiert die wiederkehrenden Zahlungen im Umfang der bestätigten Bestellung und hält Zahlungsmittel sowie Rechnungsdaten aktuell.
- Beim Erreichen eines Kontingents werden zusätzliche kontingentpflichtige Aktionen begrenzt. Es erfolgt keine automatische kostenpflichtige Mehrverbrauchsbuchung. Ein Upgrade, Zusatzkauf oder Wechsel des Abrechnungsintervalls erfordert eine ausdrückliche Bestätigung der neuen Konditionen einschließlich etwaiger anteiliger Beträge und Guthaben.
- Tarifwechsel werden über den Support vereinbart, soweit sie nicht in der Abo-Verwaltung angeboten werden. Vor einem Downgrade klären wir überschrittene Grenzen und notwendige Anpassungen. Daten werden zur Durchsetzung eines kleineren Tarifs nicht ohne einen vereinbarten Bereinigungs- oder Übergabeprozess gelöscht.
- Während einer bereits vereinbarten Laufzeit bleibt der Preis unverändert. Eine darüber hinausgehende Preisänderung bedarf einer Vereinbarung; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
7. Laufzeit und Kündigung
- Nach einem vereinbarten Trial läuft das Abonnement entsprechend der Bestellung jeweils einen Monat oder zwölf Monate. Ohne Kündigung verlängert es sich um dieselbe Periode.
- Der Kunde kann jederzeit zum Ende der laufenden Periode kündigen; eine zusätzliche Vorausfrist besteht nicht. Die Kündigung muss vor Beginn der nächsten Periode eingehen. Sie kann durch eine hierzu berechtigte Person in der Abonnementverwaltung erfolgen. Ergänzend ist eine Kündigung in Textform an contact@simple-dpp.com möglich. Für den E-Mail-Weg ist kein besonderes Formular erforderlich; wir dürfen die Berechtigung angemessen prüfen.
- Wir bestätigen das Enddatum in Textform; bei Kündigung in der Abo-Verwaltung wird es dort angezeigt. Auf Anfrage bestätigen wir es zusätzlich per E-Mail. Folgen für Veröffentlichungen und den Datenabruf sind in der Leistungsbeschreibung erläutert. Eine gewöhnliche Kündigung beendet die Nutzung zum bereits bezahlten Periodenende und begründet deshalb keine Erstattung für diese Periode. Gesetzliche Erstattungsrechte und die Datenwechselregelung bleiben unberührt.
- SimpleDPP kann ordentlich mit mindestens einem Monat Frist zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Verpflichtungen zur regulatorischen Kontinuität und Übergabe bleiben bestehen. Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen. Soweit gesetzlich erforderlich, ist zuvor Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
- Anbieterwechsel und die damit verbundene Vertragsbeendigung richten sich nach der Leistungsbeschreibung. Bereits bestehende Aufbewahrungs- oder Übergabepflichten werden durch die Kündigung nicht aufgehoben.
8. Störungen, Inhalte und Zugangsbeschränkungen
- Störungen und vermutete rechtswidrige Inhalte können unter contact@simple-dpp.com gemeldet werden. Bei Inhaltsmeldungen helfen die genaue URL, eine nachvollziehbare Begründung und vorhandene Nachweise. Wir prüfen die Meldung und informieren nach Maßgabe der anwendbaren Vorschriften über Maßnahmen und Möglichkeiten zur Überprüfung.
- Bei konkreten Sicherheitsgefahren, hinreichend begründeten Rechtsverletzungen oder erheblichen Vertragsverletzungen können wir erforderliche, verhältnismäßige Schutzmaßnahmen ergreifen. Soweit möglich, beschränken wir diese auf betroffene Inhalte oder Funktionen und geben Gelegenheit zur Stellungnahme beziehungsweise Abhilfe. Bei unmittelbarer Gefahr oder gesetzlichen Verboten darf die vorherige Information entfallen; eine zulässige nachträgliche Begründung erfolgt unverzüglich.
- Vor einer Zugangsbeschränkung wegen erheblicher Zahlungsrückstände informieren wir über Rückstand, angemessene Nachfrist und Folgen. Eine fehlgeschlagene Zahlung löst keine automatische Datenlöschung aus. Vereinbarte Export- und Übergaberechte sowie erforderliche regulatorische Kontinuität werden gesondert aufrechterhalten. Unbefugten Personen wird dabei kein Zugang gewährt.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
- Beide Parteien beachten das für sie geltende Datenschutzrecht. Soweit wir personenbezogene Kundeninhalte im Auftrag verarbeiten, gilt der AVV. Für eigene Konto-, Vertrags-, Sicherheits- und Abrechnungsvorgänge gelten die in den Datenschutzhinweisen erläuterten Rollen und Zwecke.
- Vertrauliche Informationen der anderen Partei dürfen nur zur Vertragsdurchführung und an hierfür berechtigte, zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen weitergegeben werden. Das gilt nicht für nachweislich öffentlich bekannte, unabhängig entwickelte oder rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erhaltene Informationen. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben erlaubt; soweit zulässig, wird die andere Partei vorher informiert.
- Vom Kunden bewusst öffentlich freigegebene Angaben unterliegen insoweit keiner Vertraulichkeitspflicht. Nicht öffentliche Bestandteile desselben Passes bleiben geschützt. Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
10. Mängel und Haftung
- Der Kunde meldet Mängel mit einer zumutbaren Fehlerbeschreibung, damit wir sie prüfen und beheben können. Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Mitwirkung nicht ausgeschlossen. Individuell vereinbarte Servicegutschriften ersetzen gesetzliche Ansprüche nur, soweit dies ausdrücklich und wirksam vereinbart ist.
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir außerdem für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dabei auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Diese Regeln gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende Ansprüche betroffener Personen, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, werden nicht beschränkt. Eine fehlende eigene Datensicherung des Kunden führt nicht pauschal zum Ausschluss unserer Verantwortung für geschuldete Sicherungs- und Wiederherstellungsleistungen; ein Mitverschulden richtet sich nach dem Gesetz.
11. Schlussbestimmungen
- Wesentliche Vertragsänderungen bedürfen einer Vereinbarung. Eine Bekanntgabe neuer Bedingungen oder die bloße weitere Nutzung ersetzt keine Zustimmung. Erforderliche technische Anpassungen innerhalb des bereits vereinbarten Leistungsumfangs richten sich nach Ziffer 4.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar wäre. Vorrangige zwingende Vorschriften bleiben unberührt.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von SimpleDPP, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für andere Kunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; zwingende internationale Zuständigkeitsregeln bleiben unberührt.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes wirksam. Vorrangige Individualabreden bleiben auch dann wirksam, wenn sie nicht die für sonstige Änderungen vereinbarte Form erfüllen.