Digitaler Produktpass (DPP): Welche Unternehmen und Produkte sind wann betroffen?
Welche Unternehmen fallen unter den Digitalen Produktpass, welche Produktgruppen kommen zuerst und ab wann gilt was? Ein Überblick über den ESPR-Zeitplan von 2025 bis 2030, die betroffenen Branchen und konkrete Schritte zur Vorbereitung Ihrer Produktdaten.
Veröffentlicht amVon SimpleDPP
Digitaler Produktpass: Betroffene Unternehmen, Produkte & Zeitplan 2025–2030
Erfahren Sie, welche Unternehmen vom Digitalen Produktpass betroffen sind, welche Produktgruppen zuerst eingeführt werden und wie Sie sich optimal auf die neuen EU-Anforderungen vorbereiten.
Der Digitale Produktpass (Digital Product Passport, DPP) entwickelt sich zu einer der bedeutendsten regulatorischen Neuerungen für produzierende Unternehmen in Europa. Mit der neuen Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) schafft die Europäische Union die Grundlage für mehr Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Künftig sollen Informationen über Herkunft, Materialien, Reparierbarkeit, CO₂-Fußabdruck und Recyclingfähigkeit digital verfügbar sein.
Viele Unternehmen stellen sich aktuell dieselben Fragen:
- Bin ich vom Digitalen Produktpass betroffen?
- Welche Produkte müssen einen DPP erhalten?
- Ab wann gelten die Anforderungen?
- Welche Daten müssen vorbereitet werden?
In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über den aktuellen Zeitplan, die betroffenen Branchen und konkrete Handlungsempfehlungen.
Was ist der Digitale Produktpass?
Der Digitale Produktpass ist ein digitaler Datensatz, der Informationen über ein Produkt während seines gesamten Lebenszyklus bereitstellt. Die Daten werden über einen Datenträger – beispielsweise einen QR-Code oder NFC-Tag – zugänglich gemacht.
Je nach Produktgruppe können unter anderem folgende Informationen enthalten sein:
- Herstellerinformationen
- Produktidentifikation
- Materialzusammensetzung
- Herkunft kritischer Rohstoffe
- CO₂-Fußabdruck
- Energieverbrauch
- Reparaturinformationen
- Ersatzteile
- Sicherheitsinformationen
- Recycling- und Entsorgungshinweise
- Konformitätsnachweise
Ziel ist es, den gesamten Produktlebenszyklus transparenter zu gestalten und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Warum führt die EU den Digitalen Produktpass ein?
Der Digitale Produktpass ist Bestandteil des European Green Deal.
Die EU verfolgt mehrere Ziele:
- längere Produktlebensdauer
- höhere Reparierbarkeit
- effizientere Kreislaufwirtschaft
- weniger Ressourcenverbrauch
- Reduktion von CO₂-Emissionen
- bessere Marktüberwachung
- höhere Transparenz für Verbraucher und Unternehmen
Der DPP soll zukünftig als zentrale Informationsquelle entlang der Lieferkette dienen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Grundsätzlich betrifft der Digitale Produktpass nahezu alle Unternehmen, die Produkte auf dem europäischen Markt herstellen oder vertreiben.
Dazu gehören insbesondere:
Hersteller
Produzierende Unternehmen werden den größten Teil der Daten bereitstellen müssen.
Importeure
Importeure tragen Verantwortung dafür, dass eingeführte Produkte den europäischen Anforderungen entsprechen.
Händler
Auch Händler müssen sicherstellen, dass Produkte mit den erforderlichen Informationen verfügbar sind.
OEMs
Original Equipment Manufacturer müssen Daten aus ihrer Lieferkette bündeln und bereitstellen.
Zulieferer
Viele Informationen stammen von Lieferanten:
- Materialdaten
- Herkunft
- CO₂-Daten
- Zertifizierungen
- Recyclinganteile
Deshalb werden nahezu alle Unternehmen innerhalb einer Lieferkette indirekt betroffen sein.
Welche Produkte sind betroffen?
Der Digitale Produktpass wird nicht für alle Produkte gleichzeitig eingeführt.
Die ESPR sieht eine schrittweise Einführung nach Produktgruppen vor.
Zu den priorisierten Gruppen gehören:
ab 2027:
- Batterien (nach Batterieverordnung)
in Vorbereitung:
- Textilien
- Möbel
- Reifen
- Stahl
- Aluminium
schrittweise:
- Elektronik
- Haushaltsgeräte
später:
- Chemikalien (teilweise)
- Bauprodukte (teilweise eigene Regelwerke)
Der konkrete Termin wird jeweils über produktspezifische delegierte Rechtsakte festgelegt. Diese finden Sie unter unserem Ratgeber unter Quellen und Dokumente.
Welche Rolle spielt die Batterieverordnung?
Die Batterieverordnung ist die erste europäische Regulierung, die einen verpflichtenden Digitalen Produktpass konkret vorschreibt.
Ab 18. Februar 2027 müssen bestimmte Batterien einen Batteriepass besitzen.
Betroffen sind insbesondere:
- Elektrofahrzeugbatterien
- Industriebatterien
- Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT), soweit die gesetzlichen Schwellenwerte erfüllt sind
Viele technische Anforderungen des Batteriepasses dienen als Grundlage für zukünftige Digitale Produktpässe anderer Produktgruppen.
Zeitplan: Wann kommt der Digitale Produktpass?
Der aktuelle Fahrplan lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:
2024
- ESPR tritt in Kraft.
- Grundlagen für den Digitalen Produktpass werden geschaffen.
2025
- Veröffentlichung des ersten ESPR-Arbeitsplans.
- Definition prioritärer Produktgruppen.
- Beginn der Ausarbeitung produktspezifischer Anforderungen.
2026
- Delegierte Rechtsakte für erste Produktgruppen werden vorbereitet.
- Unternehmen beginnen mit Pilotprojekten.
2027
- Batteriepass wird verpflichtend.
- Erste weitere DPP-Anforderungen können in Kraft treten.
2028–2030
- Schrittweise Einführung für weitere Produktgruppen.
- Ausbau der europäischen DPP-Infrastruktur.
Hierzu halten wir Sie in unserem Ratgeber unter EU-Regulierung auf dem Laufenden.
